Hallo
Ich habe mal kurz eine Frage:
Ist der Vater verpflichtet, über seinen Arbeitgeber eine Differenzzahlung für Kinderzulagen zu beantragen, oder kann er das auch einfach weglassen?
Das Problem ist folgendes: Bis anhin hat der geschiedene Vater die Kinderzulagen bezogen und der Mutter weitergeleitet. Da nun ständig Streitigkeiten herrschen bezgl. Finanzen, hat der Vater über seinem Arbeitgeber und die SVA Zürich die Kinderzulagen eingestellt, damit dieses Thema für ihn vom Tisch ist und er lediglich die Alimente überweisen muss.
Die Mutter muss nun die Kinderzulagen selber über ihren Arbeitgeber beziehen. Gemäss neuem Gesetz ab 1.1.09 ist die Mutter für den Bezug auf Kinderzulagen verantwortlich, da sie auch arbeitet und das alleinige Sorgerecht für die Kinder hat.
Da die Mutter aber im Kanton Aargau arbeitet, und dort die Zulagen für einen 12jährigen um 50Fr. tiefer sind, möchte sie eine Differenzzahlung von ihrem Ex-Mann haben. Er soll bei seinem Arbeitgeber den Antrag stellen.
Muss der Vater das machen, oder ist ihm das freigestellt, einen Antrag zu stellen?
Kann mir jemand Auskunft geben und mir allenfalls auch noch sagen, was passiert, wenn der Vater diesen Antrag nicht stellt? Ich nehme an, dass die Mutter dann gerichtlich auf eine Differenzzahlung bestehen muss, ansonsten hat sie wohl kaum Chancen, diese zu erzwingen, oder?
Ich weiss, dass wenn der Vater eine Differenzzahlung von der SVA erhält, er dann VERPFLICHTET ist, diese an die Mutter weiterzuleiten. Es steht aber niegends, dass der Vater verpflichtet ist, einen Antrag zu stellen.
Danke für Euer Feedback.
Gruss Andrea