Hallo
Hallo Domasi
Erstmals merci nochmals für deine Anfrage und deine Geduld. Hier also unsere Antwort. Ich hätte eine Frage: unser Sohn ist 18 Jahre alt und hat gerade die Lehre abgebrochen. Im Moment arbeitet er nichts. Sein Wunsch wäre in einem anderen Kanton eine Wohnung zu nehmen (die wir zum Teil finanzieren sollen) und dann nochmals eine Ausbildung zu machen. Für eine Ausbildung nach seinen Vorstellungen gibt es keine Ausbildungsplätze mehr. Nun spricht er von einem jährigen Praktikum. Das tönt ja nicht schlecht nur wissen wir nicht wie ernst es ihm wirklich damit ist.
Dazu muss ich noch sagen, das er in der letzten Zeit seiner Lehre oft gefehlt hatte weil er wegen Depressionen krank geschrieben war.
Per Gesetz sind Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes unterhaltspflichtig. Hat es danach noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB).
Um zu definieren, ob die Umstände zumutbar sind, schaut das Gericht sowohl die finanziellen Verhältnisse der Eltern, als auch die Beziehung zwischen Eltern und Kind an. Konkret heisst das: Die Beziehung, die ihr und euer Sohn, jetzt nach seiner Volljährigkeit pflegen, ist bei der Beurteilung, ob ihr weiterhin und in welchem Masse für ihn aufkommen müsst, ebenfalls zu berücksichtigen.
Das Gesetz besagt ausserdem, dass der Unterhalt nach Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr voraussetzungslos geschuldet ist. Das heisst, entscheidend sind auch die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit eures Sohnes bei der Ausbildung. Diese können wir von Aussen natürlich nicht beurteilen. Unseres Erachtens lassen die Depressionen, und dass euer Sohn dadurch öfters während der Lehre gefehlt hat, nichts über seine Ernsthaftigkeit oder Zielstrebigkeit aussagen. Denn diese sind ja durch ein ärztliches Zeugnis belegt und seine Absenzen sind somit gerechtfertigt.
Wie du schreibst, scheint euer Sohn zudem eine ziemlich genaue Idee davon zu haben, was er tun möchte. Vielleicht hilft das Praktikum ja, um danach einen Ausbildungsplatz zu erhalten oder ist sogar eine Voraussetzung für die Lehre? Wie ernst es ihm damit ist, werdet ihr wohl erst herausfinden, wenn ihr ihm diese Chance zugesteht. Kann er die Ausbildung auch in eurem Kanton machen und so weiterhin bei euch wohnen bleiben um die Kosten zu schmälern, so seid ihr gesetzlich nicht dazu verpflichtet ihm eine Wohnung in einem anderen Kanton zu finanzieren. Vielleicht sprecht ihr disbezüglich noch einmal mit eurem Sohn und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden? Haben wir als Eltern überhapt die Möglichkeit Druck auf ihn auszuüben? Müssen wir wirklich noch für ihn finanziell aufkommen wenn er die Lehre selber abgebrochen hat und keine Ausbildung mehr macht?
Nochmals kurz zusammengefasst:
• Wenn euch dies finanziell möglich ist, seid ihr gesetzlich verpflichtet, euren Sohn bis nach der abgeschlossenen Ausbildung zu unterstützen. Ausnahme: Falls Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit eures Sohnes eine Ausbildung abzuschliessen nicht gegeben ist.
• Ihr müsst die Wohnung eures Kindes nicht finanzieren, wenn es noch zuhause wohnen kann und so die Ausbildungskosten gering gehalten werden können.Wir wollen ihn nicht im Stich lassen - möchten uns aber auch nicht zum Portemonnaie degradieren lassen.
Vielleicht könnt ihr bei einem gemeinsamen Gespräch mit eurem Sohn versuchen, gewisse Vereinbarungen mit ihm zu treffen? Vielleicht kann euch auch eine Beratungsstelle für Eltern, wie beispielsweise Pro Juventute hierzu weitere Inputs geben: http://elternberatung.projuventute.ch/B ... 536.0.htmlVielen Dank für eure Tipps
Gerne. Wir hoffen diese Infos helfen euch weiter.
Liebe Grüsse
Kim vom „DAS Team“