Vorsorgeauftrag

Liebes DAS- Team
Gestern habe ich eine Kollegin getroffen, die mich fragte, ob ich einen Vorsorgeauftrag hätte. Ich dachte zuerst an die Finanzielle Absicherung, da haben mein Mann und ich alles geregelt. Sie erzählte dann, dass wenn z.B. mir etwas passiert, die Vormundschaft der Kinder direkt an das KESP geht. diese wird dann abklären, ob die Kinder bei mir gut aufgehoben sind. Sollte ich nicht mehr urteilsfähig sein, würde die KESP alles kontrollieren was mein Mann macht z.B. die Ferienwohnung zu verkaufen um die Pflegekosten finanzieren zu können geht dann nicht mehr.
Sollte meinem Mann und mir etwas zustoßen, kommen die Kinder automatisch ins Heim und das KESP wird dann sehen, was mit den Kindern passiert. Das bringe auch nichts, wenn ich die Betreuung im Testament oder Patientenverfügung geregelt habe. Ausserdem übernimmt die KESP auch die Finanzen der Familie und verwaltet das Geld.
Das einzige was helfen könnte, wäre ein Vorsorgeauftrag. Ich habe sowas noch nie gehört, meine Kollegin hat dies aber gerade in ihrem Umfeld so erlebt.
Ich bin nun sehr verunsichert. Stimmt das so wirklich? Kann die KESP die Kinder wirklich einfach in ein Heim verfrachten ohne sich meinen Willen der Betreuung anzusehen? Wie soll dann einen Vorsorgeauftrag aussehen?
Vielen Dank für ihre Antwort.
Gestern habe ich eine Kollegin getroffen, die mich fragte, ob ich einen Vorsorgeauftrag hätte. Ich dachte zuerst an die Finanzielle Absicherung, da haben mein Mann und ich alles geregelt. Sie erzählte dann, dass wenn z.B. mir etwas passiert, die Vormundschaft der Kinder direkt an das KESP geht. diese wird dann abklären, ob die Kinder bei mir gut aufgehoben sind. Sollte ich nicht mehr urteilsfähig sein, würde die KESP alles kontrollieren was mein Mann macht z.B. die Ferienwohnung zu verkaufen um die Pflegekosten finanzieren zu können geht dann nicht mehr.
Sollte meinem Mann und mir etwas zustoßen, kommen die Kinder automatisch ins Heim und das KESP wird dann sehen, was mit den Kindern passiert. Das bringe auch nichts, wenn ich die Betreuung im Testament oder Patientenverfügung geregelt habe. Ausserdem übernimmt die KESP auch die Finanzen der Familie und verwaltet das Geld.
Das einzige was helfen könnte, wäre ein Vorsorgeauftrag. Ich habe sowas noch nie gehört, meine Kollegin hat dies aber gerade in ihrem Umfeld so erlebt.
Ich bin nun sehr verunsichert. Stimmt das so wirklich? Kann die KESP die Kinder wirklich einfach in ein Heim verfrachten ohne sich meinen Willen der Betreuung anzusehen? Wie soll dann einen Vorsorgeauftrag aussehen?
Vielen Dank für ihre Antwort.