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Vorsorgeauftrag

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Vorsorgeauftrag

Beitragvon Globidium » 16.07.2015, 07:47

Liebes DAS- Team

Gestern habe ich eine Kollegin getroffen, die mich fragte, ob ich einen Vorsorgeauftrag hätte. Ich dachte zuerst an die Finanzielle Absicherung, da haben mein Mann und ich alles geregelt. Sie erzählte dann, dass wenn z.B. mir etwas passiert, die Vormundschaft der Kinder direkt an das KESP geht. diese wird dann abklären, ob die Kinder bei mir gut aufgehoben sind. Sollte ich nicht mehr urteilsfähig sein, würde die KESP alles kontrollieren was mein Mann macht z.B. die Ferienwohnung zu verkaufen um die Pflegekosten finanzieren zu können geht dann nicht mehr.
Sollte meinem Mann und mir etwas zustoßen, kommen die Kinder automatisch ins Heim und das KESP wird dann sehen, was mit den Kindern passiert. Das bringe auch nichts, wenn ich die Betreuung im Testament oder Patientenverfügung geregelt habe. Ausserdem übernimmt die KESP auch die Finanzen der Familie und verwaltet das Geld.
Das einzige was helfen könnte, wäre ein Vorsorgeauftrag. Ich habe sowas noch nie gehört, meine Kollegin hat dies aber gerade in ihrem Umfeld so erlebt.

Ich bin nun sehr verunsichert. Stimmt das so wirklich? Kann die KESP die Kinder wirklich einfach in ein Heim verfrachten ohne sich meinen Willen der Betreuung anzusehen? Wie soll dann einen Vorsorgeauftrag aussehen?

Vielen Dank für ihre Antwort.
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Und ganz fest stolz uf die beide. Mammi :D
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Re: Vorsorgeauftrag

Beitragvon JUSTIS » 16.07.2015, 14:27

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Re: Vorsorgeauftrag

Beitragvon JUSTIS » 20.07.2015, 17:06

Liebes DAS- Team

Gestern habe ich eine Kollegin getroffen, die mich fragte, ob ich einen Vorsorgeauftrag hätte. Ich dachte zuerst an die Finanzielle Absicherung, da haben mein Mann und ich alles geregelt. Sie erzählte dann, dass wenn z.B. mir etwas passiert, die Vormundschaft der Kinder direkt an das KESP geht. diese wird dann abklären, ob die Kinder bei mir gut aufgehoben sind. Sollte ich nicht mehr urteilsfähig sein, würde die KESP alles kontrollieren was mein Mann macht z.B. die Ferienwohnung zu verkaufen um die Pflegekosten finanzieren zu können geht dann nicht mehr Sollte meinem Mann und mir etwas zustoßen, kommen die Kinder automatisch ins Heim und das KESP wird dann sehen, was mit den Kindern passiert.

Hallo

Merci für deinen Post in unserem Forum. Bevor wir genauer auf deine Fragen eingehen, schon einmal eines vorweg zu deiner Beruhigung: So rasch werden Kinder in der Regel nicht im Heim platziert und noch weniger, wenn du in deinem Testament bestimmt hast, wer die Obhut deiner Kinder übernimmt, falls du und dein Mann umkommen. Aber fangen wir mal von vorne an.

Zum Vorsorgeauftrag: Dieser hat den Zweck eine Vertrauensperson zu bestimmen, welche deine Finanzen oder das Vermögen verwaltet oder deine Rechtsvertretung übernimmt, wenn du nicht mehr urteilsfähig bist. Gibt es jedoch keinen Vorsorgeauftrag (oder Patientenverfügung), so hat automatisch dein Ehemann das Vertretungsrecht und übernimmt diese Aufgaben für den alltäglichen Bedarf.

Wenn es darum geht, die Ferienwohnung zu verkaufen, handelt es sich um einen „ausserordentlichen Bedarf“ (sorry fürs Juristendeutsch :shock:). In einem solchen Fall muss die KESB eingeschaltet werden, da diese die Interessen der Kinder vertritt (Kindeswohl). Das kannst du auch nicht in einem Vorsorgeauftrag anders regeln.

Zur KESB: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden schalten sich im Normalfall nur ein, wenn Personen geschützt werden müssen, die nicht selbständig Unterstützung für sich einholen können. Das heisst: Sind Eltern nicht in der Lage, sich genügend um ihre Kinder zu kümmern, dann schaltet sich die KESB ein, um die Kinder zu schützen. Stösst dir etwas zu und du bist nicht mehr urteilsfähig, deinem Ehemann geht es aber noch gut und er kann sich weiterhin um die Kinder kümmern (= gesunde Familienverhältnisse), so wird sich die KESB, obwohl sie dies allenfalls zur Überprüfung tun kann, wahrscheinlich nicht einschalten. Die KESB würde wohl erst aktiv werden, wenn dein Mann nicht fähig wäre, für das Kindeswohl zu sorgen, beispielsweise weil er ein Alkohol- oder Spielproblem hätte.


Das bringe auch nichts, wenn ich die Betreuung im Testament oder Patientenverfügung geregelt habe. Ausserdem übernimmt die KESP auch die Finanzen der Familie und verwaltet das Geld. Das einzige was helfen könnte, wäre ein Vorsorgeauftrag. Ich habe sowas noch nie gehört, meine Kollegin hat dies aber gerade in ihrem Umfeld so erlebt.

Ein Ehe- oder Erbvertrag (notariell beglaubigt), in welchem ihr bestimmt, dass nach deinem Tod all dein Nachlass an deinen überlebenden Ehegatten geht, reicht aus, um dafür zu sorgen, dass das Erbe geregelt ist und somit auch das volle Recht an der Ferienwohnung bei deinem Mann und nicht bei deinen Kindern liegt. Aber auch sonst wird sich die KESB höchstwahrscheinlich nur in Finanzangelegenheiten einschalten, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, eben beispielsweise, weil dein Ehegatte aus irgend einem Grund nicht für eure Kinder sorgen kann. Oder effektiv, wenn er die Ferienwohnung verkaufen möchte.

Ich bin nun sehr verunsichert. Stimmt das so wirklich? Kann die KESP die Kinder wirklich einfach in ein Heim verfrachten ohne sich meinen Willen der Betreuung anzusehen?

Nein, das tut die KESB nur in ganz seltenen Fällen, nämlich dann, wenn es keine bessere Lösung für die Kinder gibt. Ist der Vater der Kinder noch da und kann für sie sorgen und das Kindeswohl ist nicht gefährdet, so werden die Kinder weiterhin bei ihm bleiben. Kommt ihr beide um, und ihr habt aber in euren Testamenten geregelt, dass die Kinder zu den Grosseltern oder Tante und Onkel kommen sollen, so wird die KESB dies, nach Überprüfung des Kindeswohls, berücksichtigen. Zudem haben auch Kinder, die urteilsfähig sind, ein Mitspracherecht. Sicher ist: Kinder werden von der KESB nicht automatisch im Heim platziert (auch nicht vorübergehend), wenn weitere Familienangehörige oder Paten da sind, die für die Kinder sorgen können.

Wie soll dann einen Vorsorgeauftrag aussehen?

Das heisst ihr braucht keinen Vorsorgeauftrag, um zu regeln, was mit euren minderjährigen Kindern nach eurem Tod passiert. Ein Testament (Achtung, unbedingt handschriftlich verfassen), in welchem ihr bestimmt, wer die Obhut der Kinder haben soll, reicht aus - am besten vorher mit den entsprechenden Angehörigen besprechen. Bei manchen Gemeinden ist es möglich das Testament sogar zu hinterlegen, so dass es bei einem Todesfall rasch auffindbar ist und berücksichtigt werden kann.

Vielen Dank für ihre Antwort.

Gerne. Ich hoffe wir konnten dir weiterhelfen. Ansonsten melde dich einfach wieder.

Liebe Grüsse

Kim von "Die DAS für Sie"
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