scheidung
Verfasst: 20.04.2015, 23:55
Guten Tag
Ich bin Schweizerin und wohne im kt Bern
Ich habe eine 2 jährige Tochter und bin seit sie 8 monate alleine mit ihr. Nächsten januar kann ich nach einer 2 jährigen räumlichen Trennung dann endlich die Scheidung eingeben. Möchte gerne alleiniges Sorgerecht beantragen, aber möchte gerne wissen, ob dies überhaupt noch gesprochen wird und wie sieht die warscheinlichkeit in unserem falle aus?
Zu unserer Geschichte: ich war vorher in Marokko wohnhaft und dort verheiratet. Als es nicht mehr möglich war dort zu leben, wegen unterdrückung, keiner unterstützung, da kein intaktes umfeld und völlige teilnahmslosigkeit meines mannes, habe ich mich entschieden hier in die schweiz zurück zu kommen. Er hat mich dann wegen entführung angezeigt und antrag auf rückführung des kindes gestellt. so ist es dann zu einer mediation gekommen in welcher wir eine vereinbarung getroffen haben, wo entschieden wurde, dass ich die Obhut habe und die Tochter in der schweiz aufwachsen soll. Er wolle in die schweiz ziehen um in der nähe der tochter zu sein. Stellt aber meines wissens keine anstrengung dafür an. Alimente sollen erst ermittelt werden, wenn er in der schweiz wohnhaft ist, da er gemäss papieren zu wenig verdiene...
Wir haben vereinbart, dass er sie jede woche mind 1 mal per skype sieht und besuchen kann entweder hier in der schweiz oder in einem drittland, denn wenn ich mit der tochter nach marokko gehen würde, käme ich warscheinlich nur ohne sie zurück...
Der kontakt ist mal besser mal schlechter. In seinem kopf hat er nur rechte, und absolut keine pflichten. D.h. für ihn, dass wenn er mit ihr skypen will wir in den nächsten 5 minuten nicht online sind, dann wird gleich gestänkert und zwar auf personlicher ebene. Nach der mediation war er noch 1 mal hier und solange eine 3. Erwachsene Person dabei war ging alles tiptop, sobald wir alleine waren, gings weniger gut..
Nun merke ich, dass alles an der mediation beschlossene und signierte keinen wert für ihn hat und nicht unbedingt so eingehalten wird, oder immer wieder probiert wird zu umgehen oder doch anders zu machen... Wöchentlicher kontakt funktionniert auch nicht immer.
Ich habe nun 1. Eine riesen angst, dass er eines tages die tochter doch mitnehmen will oder wird. 2. Mit gemeinsamem sorgerecht immer wieder gestritten wird über ganz alltägliche sachen. Da ja gemeinsames sorgerechrt viel möglichkeit dafür geben wird, da er ja vieles unterzeichnen und sein einverständnis geben muss 3. Keinen guten anwalt finde, welcher vor dem internationalen recht keine angst hat und auch berücksichtigt, dass marokko ein land ist welches gegen aussen hin sehr aufgeschlossen und vorbildlich wirkt, aber eben die verträge und gesetze nicht ausführt oder einhaltet...
Ich will für meine Tochter kämpfen mit allen bandagen und allen mir erdenklichen und möglichen mittel, damit sie hier bleiben kann und so eine gute zukunft haben kann wie auch ohne unterdrückung und zwang aufwachsen kann.
Eine weitere Frage ist, kann die tochter mit der mutter gemeinsam bei scheidung den ledigen nachname der mutter annehmen? (da wir beide den nachname des vaters angenommen haben)?
Vielen lieben dank schon mal
Ich bin Schweizerin und wohne im kt Bern
Ich habe eine 2 jährige Tochter und bin seit sie 8 monate alleine mit ihr. Nächsten januar kann ich nach einer 2 jährigen räumlichen Trennung dann endlich die Scheidung eingeben. Möchte gerne alleiniges Sorgerecht beantragen, aber möchte gerne wissen, ob dies überhaupt noch gesprochen wird und wie sieht die warscheinlichkeit in unserem falle aus?
Zu unserer Geschichte: ich war vorher in Marokko wohnhaft und dort verheiratet. Als es nicht mehr möglich war dort zu leben, wegen unterdrückung, keiner unterstützung, da kein intaktes umfeld und völlige teilnahmslosigkeit meines mannes, habe ich mich entschieden hier in die schweiz zurück zu kommen. Er hat mich dann wegen entführung angezeigt und antrag auf rückführung des kindes gestellt. so ist es dann zu einer mediation gekommen in welcher wir eine vereinbarung getroffen haben, wo entschieden wurde, dass ich die Obhut habe und die Tochter in der schweiz aufwachsen soll. Er wolle in die schweiz ziehen um in der nähe der tochter zu sein. Stellt aber meines wissens keine anstrengung dafür an. Alimente sollen erst ermittelt werden, wenn er in der schweiz wohnhaft ist, da er gemäss papieren zu wenig verdiene...
Wir haben vereinbart, dass er sie jede woche mind 1 mal per skype sieht und besuchen kann entweder hier in der schweiz oder in einem drittland, denn wenn ich mit der tochter nach marokko gehen würde, käme ich warscheinlich nur ohne sie zurück...
Der kontakt ist mal besser mal schlechter. In seinem kopf hat er nur rechte, und absolut keine pflichten. D.h. für ihn, dass wenn er mit ihr skypen will wir in den nächsten 5 minuten nicht online sind, dann wird gleich gestänkert und zwar auf personlicher ebene. Nach der mediation war er noch 1 mal hier und solange eine 3. Erwachsene Person dabei war ging alles tiptop, sobald wir alleine waren, gings weniger gut..
Nun merke ich, dass alles an der mediation beschlossene und signierte keinen wert für ihn hat und nicht unbedingt so eingehalten wird, oder immer wieder probiert wird zu umgehen oder doch anders zu machen... Wöchentlicher kontakt funktionniert auch nicht immer.
Ich habe nun 1. Eine riesen angst, dass er eines tages die tochter doch mitnehmen will oder wird. 2. Mit gemeinsamem sorgerecht immer wieder gestritten wird über ganz alltägliche sachen. Da ja gemeinsames sorgerechrt viel möglichkeit dafür geben wird, da er ja vieles unterzeichnen und sein einverständnis geben muss 3. Keinen guten anwalt finde, welcher vor dem internationalen recht keine angst hat und auch berücksichtigt, dass marokko ein land ist welches gegen aussen hin sehr aufgeschlossen und vorbildlich wirkt, aber eben die verträge und gesetze nicht ausführt oder einhaltet...
Ich will für meine Tochter kämpfen mit allen bandagen und allen mir erdenklichen und möglichen mittel, damit sie hier bleiben kann und so eine gute zukunft haben kann wie auch ohne unterdrückung und zwang aufwachsen kann.
Eine weitere Frage ist, kann die tochter mit der mutter gemeinsam bei scheidung den ledigen nachname der mutter annehmen? (da wir beide den nachname des vaters angenommen haben)?
Vielen lieben dank schon mal