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scheidung

BeitragVerfasst: 20.04.2015, 23:55
von sunshining
Guten Tag

Ich bin Schweizerin und wohne im kt Bern
Ich habe eine 2 jährige Tochter und bin seit sie 8 monate alleine mit ihr. Nächsten januar kann ich nach einer 2 jährigen räumlichen Trennung dann endlich die Scheidung eingeben. Möchte gerne alleiniges Sorgerecht beantragen, aber möchte gerne wissen, ob dies überhaupt noch gesprochen wird und wie sieht die warscheinlichkeit in unserem falle aus?

Zu unserer Geschichte: ich war vorher in Marokko wohnhaft und dort verheiratet. Als es nicht mehr möglich war dort zu leben, wegen unterdrückung, keiner unterstützung, da kein intaktes umfeld und völlige teilnahmslosigkeit meines mannes, habe ich mich entschieden hier in die schweiz zurück zu kommen. Er hat mich dann wegen entführung angezeigt und antrag auf rückführung des kindes gestellt. so ist es dann zu einer mediation gekommen in welcher wir eine vereinbarung getroffen haben, wo entschieden wurde, dass ich die Obhut habe und die Tochter in der schweiz aufwachsen soll. Er wolle in die schweiz ziehen um in der nähe der tochter zu sein. Stellt aber meines wissens keine anstrengung dafür an. Alimente sollen erst ermittelt werden, wenn er in der schweiz wohnhaft ist, da er gemäss papieren zu wenig verdiene...
Wir haben vereinbart, dass er sie jede woche mind 1 mal per skype sieht und besuchen kann entweder hier in der schweiz oder in einem drittland, denn wenn ich mit der tochter nach marokko gehen würde, käme ich warscheinlich nur ohne sie zurück...
Der kontakt ist mal besser mal schlechter. In seinem kopf hat er nur rechte, und absolut keine pflichten. D.h. für ihn, dass wenn er mit ihr skypen will wir in den nächsten 5 minuten nicht online sind, dann wird gleich gestänkert und zwar auf personlicher ebene. Nach der mediation war er noch 1 mal hier und solange eine 3. Erwachsene Person dabei war ging alles tiptop, sobald wir alleine waren, gings weniger gut..

Nun merke ich, dass alles an der mediation beschlossene und signierte keinen wert für ihn hat und nicht unbedingt so eingehalten wird, oder immer wieder probiert wird zu umgehen oder doch anders zu machen... Wöchentlicher kontakt funktionniert auch nicht immer.

Ich habe nun 1. Eine riesen angst, dass er eines tages die tochter doch mitnehmen will oder wird. 2. Mit gemeinsamem sorgerecht immer wieder gestritten wird über ganz alltägliche sachen. Da ja gemeinsames sorgerechrt viel möglichkeit dafür geben wird, da er ja vieles unterzeichnen und sein einverständnis geben muss 3. Keinen guten anwalt finde, welcher vor dem internationalen recht keine angst hat und auch berücksichtigt, dass marokko ein land ist welches gegen aussen hin sehr aufgeschlossen und vorbildlich wirkt, aber eben die verträge und gesetze nicht ausführt oder einhaltet...

Ich will für meine Tochter kämpfen mit allen bandagen und allen mir erdenklichen und möglichen mittel, damit sie hier bleiben kann und so eine gute zukunft haben kann wie auch ohne unterdrückung und zwang aufwachsen kann.

Eine weitere Frage ist, kann die tochter mit der mutter gemeinsam bei scheidung den ledigen nachname der mutter annehmen? (da wir beide den nachname des vaters angenommen haben)?

Vielen lieben dank schon mal

Re: scheidung

BeitragVerfasst: 22.04.2015, 14:47
von JUSTIS
Guten Tag

Ich bin Schweizerin und wohne im kt Bern
Ich habe eine 2 jährige Tochter und bin seit sie 8 monate alleine mit ihr. Nächsten januar kann ich nach einer 2 jährigen räumlichen Trennung dann endlich die Scheidung eingeben. Möchte gerne alleiniges Sorgerecht beantragen, aber möchte gerne wissen, ob dies überhaupt noch gesprochen wird und wie sieht die warscheinlichkeit in unserem falle aus?

Hallo

Merci für deine Frage, die leider nicht sehr einfach zu beantworten ist, weil so viele Aspekte mitspielen. Wir versuchen es trotzdem soweit wir können.

Zu unserer Geschichte: ich war vorher in Marokko wohnhaft und dort verheiratet. Als es nicht mehr möglich war dort zu leben, wegen unterdrückung, keiner unterstützung, da kein intaktes umfeld und völlige teilnahmslosigkeit meines mannes, habe ich mich entschieden hier in die schweiz zurück zu kommen. Er hat mich dann wegen entführung angezeigt und antrag auf rückführung des kindes gestellt. so ist es dann zu einer mediation gekommen in welcher wir eine vereinbarung getroffen haben, wo entschieden wurde, dass ich die Obhut habe und die Tochter in der schweiz aufwachsen soll. Er wolle in die schweiz ziehen um in der nähe der tochter zu sein. Stellt aber meines wissens keine anstrengung dafür an. Alimente sollen erst ermittelt werden, wenn er in der schweiz wohnhaft ist, da er gemäss papieren zu wenig verdiene...
Wir haben vereinbart, dass er sie jede woche mind 1 mal per skype sieht und besuchen kann entweder hier in der schweiz oder in einem drittland, denn wenn ich mit der tochter nach marokko gehen würde, käme ich warscheinlich nur ohne sie zurück...
Der kontakt ist mal besser mal schlechter. In seinem kopf hat er nur rechte, und absolut keine pflichten. D.h. für ihn, dass wenn er mit ihr skypen will wir in den nächsten 5 minuten nicht online sind, dann wird gleich gestänkert und zwar auf personlicher ebene. Nach der mediation war er noch 1 mal hier und solange eine 3. Erwachsene Person dabei war ging alles tiptop, sobald wir alleine waren, gings weniger gut..

Das erste, was ein Anwalt (ein Spezialist im Scheidungs- und Familienrecht) in deinem Fall beantworten muss, ist, ob das Schweizer oder Marokkanische Recht zur Anwendung kommt. Allein dies ist eine relativ komplexe Frage, die wir dir leider nicht beantworten können, da ganz viele Faktoren in Betracht gezogen werden müssen: z.B. wo ihr geheiratet habt, wie lange du wieder in der Schweiz bist, Wohn- und Heimatort der Ehepartner, und und und… Wir raten dir hier unbedingt mit einem Fachanwalt für Scheidungs- und Familienrecht Kontakt aufzunehmen und diese Fragen durch ihn klären zu lassen.

Sollte das Schweizer Recht anwendbar sein, gilt folgendes: Das alleinige Sorgerecht gibt es nach wie vor, auch wenn im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht erteilt wird. Das alleinige Sorgerecht wird nur noch in speziell angezeigten Fällen der Mutter oder dem Vater zugesprochen. Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes. Müssen die Interessen des Kindes speziell geschützt werden, spricht das Gericht nur einem Elternteil das Sorgerecht zu. Zusammengefasst heisst das: Im Scheidungsurteil kann das alleinige Sorgerecht bestimmt werden, vorausgesetzt, dass das Wohl des Kindes davon abhängig ist. Dies müssten die Behörden im Falle deines Kindes beurteilen.


Nun merke ich, dass alles an der mediation beschlossene und signierte keinen wert für ihn hat und nicht unbedingt so eingehalten wird, oder immer wieder probiert wird zu umgehen oder doch anders zu machen... Wöchentlicher kontakt funktionniert auch nicht immer.

Durch die Mediation habt ihr anscheinend eine Einigung gefunden, an die sich dein Noch-Mann jedoch nicht hält. Hier ist zu sagen, dass eine Mediationserklärung auch nicht derart verbindlich ist. Anders wäre es bei einem Scheidungsurteil. Dieses ist rechtlich verbindlich. Will heissen: Liegt ein Scheidungsurteil vor und dein Ex-Partner hält sich nicht dran, kannst du (eben anders als bei einer Mediationserklärung) deine Rechte auch einklagen.

Ich habe nun 1. Eine riesen angst, dass er eines tages die tochter doch mitnehmen will oder wird. 2. Mit gemeinsamem sorgerecht immer wieder gestritten wird über ganz alltägliche sachen. Da ja gemeinsames sorgerechrt viel möglichkeit dafür geben wird, da er ja vieles unterzeichnen und sein einverständnis geben muss 3. Keinen guten anwalt finde, welcher vor dem internationalen recht keine angst hat und auch berücksichtigt, dass marokko ein land ist welches gegen aussen hin sehr aufgeschlossen und vorbildlich wirkt, aber eben die verträge und gesetze nicht ausführt oder einhaltet...

Das können wir gut nachvollziehen. Nicht ganz unproblematisch erscheint uns, dass dein Mann dir Kindesentführung vorgeworfen hat. Deshalb ist es wichtig, die Meinung eines Fachanwaltes einzuholen, der die Situation mit all ihren Komplexitäten beurteilen kann. Das ist uns leider, allein aufgrund deiner Beschreibungen, nicht möglich . Ich schicke dir gleich noch ein paar Adressen von Anwält/innen im Kanton Bern, die auf Familienrecht spezialisiert sind, mittels persönlicher Nachricht zu – ich hoffe das klappt.

Ich will für meine Tochter kämpfen mit allen bandagen und allen mir erdenklichen und möglichen mittel, damit sie hier bleiben kann und so eine gute zukunft haben kann wie auch ohne unterdrückung und zwang aufwachsen kann.

Eine weitere Frage ist, kann die tochter mit der mutter gemeinsam bei scheidung den ledigen nachname der mutter annehmen? (da wir beide den nachname des vaters angenommen haben)?

Auch hier muss ein Anwalt erst klären, ob Schweizer oder Marokkanisches Recht anzuwenden ist. Ist es Schweizer Recht, kannst du entweder bei der Scheidung, oder innerhalb eines Jahres nach rechtskräftigem Urteil, dem Zivilstandsbeamten mitteilen, dass du deinen Mädchennamen wieder tragen möchtest.

Beim Kind ist es etwas schwieriger: Wird das Schweizer Recht angewandt, müssen achtenswerte Gründe vorliegen, um den Namen eines Kindes zu ändern. Inwiefern solche Gründe vorliegen, entscheidet die zuständige Behörde an deinem Wohnort, dazu können wir uns leider nicht äussern. Siehe dazu auch unsere Antwort auf die Forumsfrage Namensänderung: viewtopic.php?f=32&t=1653.


Vielen lieben dank schon mal

Auch wenn wir deine Fragen aufgrund der Komplexität deines Falles nur ansatzweise beantworten konnten, hoffen wir doch, dass dir unsere Rückmeldung für dein weiteres Vorgehen hilft.

Liebe Grüsse

Kim von „Die DAS für Sie“