Betreuung nach Tod eines Elternteils
Verfasst: 23.02.2015, 11:55
Hallo Rechtsberatungsteam,
ist es möglich, ein Schreiben zu verfassen und jemanden zu bestimmen, der nach dem Ableben eines Elternteils die 'Verantwortung' übernimmt über die Unterbringung der Kinder? Wenn diese nicht zum anderen Elternteil sollen, da dieser nicht fähig ist, den Kindern erziehungs- und verantwortungsvoll gerecht zu werden. Könnte beispielsweise die Patin/der Pate auch ungetaufter Kinder oder sonst jemand bestimmt werden, dass diese(r) dafür besorgt ist, die bestmögliche Unterbringung für die Kinder zu gestalten, in Absprache mit Grosseltern, engen Bezugspersonen etc? Wenn ja, wo muss ein solches Schreiben hinterlegt werden und wird es auch berücksichtigt? Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Herzlichen Dank für die Infos.
ist es möglich, ein Schreiben zu verfassen und jemanden zu bestimmen, der nach dem Ableben eines Elternteils die 'Verantwortung' übernimmt über die Unterbringung der Kinder? Wenn diese nicht zum anderen Elternteil sollen, da dieser nicht fähig ist, den Kindern erziehungs- und verantwortungsvoll gerecht zu werden. Könnte beispielsweise die Patin/der Pate auch ungetaufter Kinder oder sonst jemand bestimmt werden, dass diese(r) dafür besorgt ist, die bestmögliche Unterbringung für die Kinder zu gestalten, in Absprache mit Grosseltern, engen Bezugspersonen etc? Wenn ja, wo muss ein solches Schreiben hinterlegt werden und wird es auch berücksichtigt? Die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht. Herzlichen Dank für die Infos.