Alkohol (auch nur zum probieren) an Kinder - strafbar?

Stellt hier eure rechtlichen Fragen rund ums Thema Kindererziehung und Elterndasein. Beantwortet werden sie von den Mitarbeiterinnen der JUSTIS Rechtsschutzversicherung. Verständlich, kostenlos und natürlich juristisch korrekt.

Alkohol (auch nur zum probieren) an Kinder - strafbar?

Beitragvon Mam24*7 » 27.01.2015, 12:32

Guten Tag,

ich möchte wissen, ob die Abgabe von Alkohol (auch nur Bier etc) an Kinder, wenn auch nur 'zum probieren' strafbar ist und angezeigt werden kann? Meine Kinder sind an den Besuchswochenenden jeweils beim Vater und dort sieht man es eben nicht so eng... die Kinder sind aber erst 13 und 11. Die Frage ist nun, könnte ich eine Anzeige erstatten und wenn ja, macht das Sinn? Gespräche führen leider zu nichts, da man meine Ansicht (dass Alkohol absolut nichts ist für Kinder) für viel zu engstirnig hält.

Besten Dank, freundliche Grüsse, Mam24*7
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Re: Alkohol (auch nur zum probieren) an Kinder - strafbar?

Beitragvon JUSTIS » 28.01.2015, 17:57

Guten Tag,

ich möchte wissen, ob die Abgabe von Alkohol (auch nur Bier etc) an Kinder, wenn auch nur 'zum probieren' strafbar ist und angezeigt werden kann? Meine Kinder sind an den Besuchswochenenden jeweils beim Vater und dort sieht man es eben nicht so eng... die Kinder sind aber erst 13 und 11. Die Frage ist nun, könnte ich eine Anzeige erstatten und wenn ja, macht das Sinn? Gespräche führen leider zu nichts, da man meine Ansicht (dass Alkohol absolut nichts ist für Kinder) für viel zu engstirnig hält.

Besten Dank, freundliche Grüsse, Mam24*7

Hallo

Wir können dir leider keine allgemeingültige Antwort auf deine Frage geben, da die Abgabe von Alkohol durch die Eltern kantonal unterschiedlich geregelt wird. Es kommt somit auf den Kanton drauf an, in welchem du und deine Kinder, respektive der Vater der Kinder, leben.

Schweizweit ist der Verkauf und die Abgabe von leichten alkoholischen Getränken, wie Bier, Wein oder Sekt an Jugendliche ab 16 Jahren erlaubt. Sprituosen, also hochprozentiger, gebrannter (destillierter) Alkohol, wiederum, darf erst an 18-Jährige und ältere abgegeben werden.

Zudem besagt das Schweizerische Strafgesetzbuch: Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden können verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 136 StGB).

Manche Kantone räumen Eltern einen Ermessensspielraum ein, wenn es um den Alkoholkonsum ihrer Kinder geht. So machen sich Eltern, denen die gemeinsame elterliche Sorge zusteht, im Kanton Zürich, nicht strafbar, wenn sie ihren unter 16-jährigen Kindern Alkohol zum Probieren erlauben. Das Gleiche gilt beispielsweise auch für den Kanton Bern.

Anders wäre der Fall, wenn der Vater deiner Kinder keine elterliche Sorge hätte. Dann dürfte er, falls er in den Kantonen Bern oder Zürich wohnt, deinen Kindern nicht einmal Alkohol zum Probieren abgeben. Dort ist die Abgabe von Alkohol an Kindern, ohne dass einem die elterliche Sorge zusteht, nämlich verboten und kann mit einer Busse bestraft werden.

Hilft dir das weiter?

Fruchtet das Gespräch mit dem Vater deiner Kinder, wie du sagst, überhaupt nicht, könnte vielleicht auch helfen, wenn du mit deinen Kindern das Gespräch suchst und sie versuchst, auf die Gefahren von Alkohol zu sensibilisieren.

Liebe Grüsse

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