Gerichtliche Trennung

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Gerichtliche Trennung

Beitragvon Olivia19 » 26.05.2014, 09:14

Liebes DAS Team
Nach langem hin und her werden mein Mann und ich uns per 1.7.14 trennen. Die Gerichtliche Trennung hatten wir am 21.5.14. Der Unterhalt für mich und unsere 3 Kinder ist dadurch geregelt. Unsere Sparkontos und Inventar haben wir aussergerichtlich getrennt. Nun zu meiner Frage, bis am 30.6.14 werden wir noch im gemeinsamen Haushalt leben. Mein Mann hat per 30.6.14 seine Arbeit gekündet da er 1.7.14 eine neue Stelle hat. Durch das erhält er Ende Juni anteilsmässig für die vergangenen 6 Monate den 13.Monatslohn. Vor Gericht haben wir nicht geklärt ob von dem Geld mir etwas zusteht! Der 13.Monatslohn wurde zwar im Unterhalt berücksichtigt, aber meiner Meinung nach, der zukünftige! Wir haben keine Gütertrennung, also wäre das Geld doch die Erungenschaft? Ich habe 2 Tage nach dem Gerichtstermin den Richter angerufen und dies gefragt, aber er meinte nur der 13. wäre ja im Unterhalt berücksichtigt! Ich weiss nicht ob er mich verstanden hat dass es mir um den vergangenen Betrag geht oder ob das wirklich so ist das mir nichts zusteht! Ich komme aus dem Kanton Luzern!
Ich danke euch im Voraus für eure Antwort

Liebe Grüsse

Olivia
Olivia19
 
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Re: Gerichtliche Trennung

Beitragvon JUSTIS » 26.05.2014, 13:45

Liebes DAS Team

Hallo Olivia

Nach langem hin und her werden mein Mann und ich uns per 1.7.14 trennen. Die Gerichtliche Trennung hatten wir am 21.5.14. Der Unterhalt für mich und unsere 3 Kinder ist dadurch geregelt. Unsere Sparkontos und Inventar haben wir aussergerichtlich getrennt. Nun zu meiner Frage, bis am 30.6.14 werden wir noch im gemeinsamen Haushalt leben. Mein Mann hat per 30.6.14 seine Arbeit gekündet da er 1.7.14 eine neue Stelle hat. Durch das erhält er Ende Juni anteilsmässig für die vergangenen 6 Monate den 13.Monatslohn. Vor Gericht haben wir nicht geklärt ob von dem Geld mir etwas zusteht! Der 13.Monatslohn wurde zwar im Unterhalt berücksichtigt, aber meiner Meinung nach, der zukünftige! Wir haben keine Gütertrennung, also wäre das Geld doch die Erungenschaft?

Merci für deine Frage. Erst einmal vorweg: Ohne Eure Berechnung der Trennungsvereinbarung nicht im Detail zu kennen, können wir dir nicht eine hundertprozentig sichere Antwort geben.

Was wir aber sagen können ist: In der Praxis ist üblich, dass der Richter bei der Berechnung des Lohnes den gesamten 13. Monatslohn, also den eines ganzen Jahres, mitberücksichtigt, da er Bestandteil des Lohnes ist. Ob dein Mann den 13. Monatslohn nun hälftig von seinem alten, und hälftig von seinem neuen Arbeitgeber ausbezahlt bekommt, spielt deshalb keine Rolle.


Ich habe 2 Tage nach dem Gerichtstermin den Richter angerufen und dies gefragt, aber er meinte nur der 13. wäre ja im Unterhalt berücksichtigt! Ich weiss nicht ob er mich verstanden hat dass es mir um den vergangenen Betrag geht oder ob das wirklich so ist das mir nichts zusteht! Ich komme aus dem Kanton Luzern!

Gemäss deinen Schilderungen bestätigt dies der Richter, indem er sagt, dass der 13. Monatslohn bei der Berechnung mitberücksichtigt wurde.

Ich danke euch im Voraus für eure Antwort

Liebe Grüsse

Olivia

Gerne. Ich hoffe wir konnten dir weiterhelfen.

Liebe Grüsse

Kim von „Die DAS für Sie“
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