Hallo Kathrin,
ich habe eine 4-jährige Tochter und einen 2 Jahre alten Sohn. Wir wohnen in einem Haus mit 6 Wohnungen, 2 Wohnungen auf jeder Etage. Wir sind in der Mitte. Wir wohnen in einem Familienquartier mit Spielplätzen. Viele Familien wohnen da. Gegenüber auf demselben Stock wohnt eine etwa 40-jährige Dame ohne Kinder. Sie arbeitet vor allem Abends und Nachts (wir vermuten im Call-Girl-Milieu...). Sie kam schon klingeln bei uns, dass die Kinder bis 9 Uhr morgens keinen Lärm machen dürfen, da sie schlafe. Was, wie sie wissen, ziemlich schwierig ist. Ausserdem schlägt sie immer voll gegen die Wand, wenn ein bisschen Lärm bei uns ist (tagsüber). Sie hat sich auch beklagt wegen Erde im Gang, der halt von den dreckigen Stiefeln der Kinder abfällt. Sie hält mir vor, ich solle gefälligst meine Kinder erziehen und ihnen Respekt beibringen. Meinem Mann hat sie bereits gesagt, dass sie mich nicht ausstehen könne, dass eine Ohrfeige ab und zu den Kindern nur gut täte, und dass unsere Kinder Türen schlagen abends und tagsüber. Und das stimmt so nicht. Natürlich schletzt die Kleine mal die Türe zu wenn sie wütend ist. Und man hat halt Wutanfälle, Geschrei, Streitereien, Spielereien mit herumrennen... Die Dame unter uns hat uns auch schon gesagt, dass Kristina viel Lärm macht, wenn sie rumrennt, und sie soll doch bitte Finken anziehen. Es geht bald soweit, dass ich mich in unserer Wohnung (wir sind ab Ende Monat Eigentümer) nicht mehr wohl fühle. Dass ich immer hinter den Kindern her bin, psssst, nicht so laut, psssst, nicht rennen, pssssst, nicht schreien... Und ich gebe teilweise den Forderungen der Kinder nach, nur dass es kein Geschrei und Getobe gibt. Vor allem meine Tochter hat einen sehr starken Charakter (mein Sohn je länger je mehr auch). Ich wollte nur einmal genau wissen, wie es rechtlich aussieht. Ab wann darf man "leben", wieviel Lärm ist mit Kinder zuträglich.
Liebe Martina
Merci vielmal für deine Geduld. Hier unsere Antwort:
Grundsätzlich sagt das Gesetz, dass der Mieter auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen muss (Art. 257f OR). Allerdings bedeutet dies umgekehrt auch eine gewisse Toleranz. Nun ist das natürlich ein bisschen wage. Klarere Regelungen finden sich bei Mietwohnungen manchmal in der Hausordnung. Meistens sind darin Ruhezeiten angegeben, an welche sich alle Hausbewohner halten müssen: In der Regel die Stunden über Mittag und von 22 Uhr bis 6 oder 7 Uhr. Doch wie du schon sagst, lassen sich diese Ruhezeiten mit kleinen Kindern nicht sehr gut einhalten. Dies sagt übrigens auch der Mieterverband: „Dass ein Kleinkind auch einmal während den Ruhezeiten lauthals schreit, ist normal. Dagegen lässt sich nichts einwenden. Kinder dürfen zudem auch in der Wohnung rumrennen und Schulkameraden zu Besuch haben, auch wenn es dabei lauter ist.“ (http://www.mieterverband.ch/fileadmin/a ... 3%A4rm.pdf).
Deiner Schilderung nach zu beurteilen, liegt unseres Erachtens eher keine übermässige Lärmbelastung vor. Für eure Nachbarin wird es deshalb wohl schwer sein, juristisch gegen den Kinderlärm vorzugehen. Nicht zuletzt weil Richter bei Kinderlärm, der übrigens nicht wie die anderen Lärmemissionen behandelt wird, eher tolerant sind und meist nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.Wie soll ich mich verhalten, wenn ich wieder angesprochen werde von der Nachbarin? Ich möchte einfach leben können in unserer Wohnung und nicht immer wie auf Nadeln sein, weil die Kinder Kinder sind. Vielen Dank für Deine immer so wertvollen Ratschläge.
Martina
Unser Rat:
Versucht noch einmal das Gespräch mit eurer Nachbarin zu suchen. Oder falls sie euch schon vorher anspricht: Macht deutlich, dass ihr ihr Anliegen ernst nehmt und Rücksicht nehmt. Versucht jedoch auch verständlich zu machen, dass es gerade mit kleinen Kindern schwerlich möglich ist, bis 9 Uhr morgens ruhig zu sein und auch während des Tages keinen Lärm zu verursachen.
Fraglich ist, ob deine Nachbarin Eigentümerin oder Mieterin ist. Ist sie letzteres, müsste sie allfällige Beschwerden an ihren Vermieter richten, der wiederum dann mit euch Kontakt aufnimmt.
Kommt ihr gar nicht mehr weiter, vermag eine Mediation weiterzuhelfen. Gemeinsam mit einer Drittperson, Mediator, wird versucht eine einvernehmliche Lösung zu finden. Zu diesem Schritt müsste jedoch auch eure Nachbarin bereit sein.
Konnten wir dir etwas Klarheit verschaffen? Wir hoffen, dass eure Nachbarin gesprächsbereit ist und ihr gemeinsam eine Lösung findet.
Liebe Grüsse
Kim von "Die DAS für Sie"