von JUSTIS » 24.03.2014, 16:59
Vielen Dank.
Gern geschehen.
Wie ist es nach 18 Jahren? Da muss mein Mann mit dem Sohn selbst die Höhe festlegen oder? So wurde es gesagt. Wie hoch ist überhaupt der Eigenbedarf im 2. und 3. Lehrjahr? Bei uns fehlt jeden Monat ca. 500.-- wir sind am einsparen wo wir können, aber es geht nicht mehr. Seine Alimenten wurden berechnet als er noch alleine wohnte und eine tiefe Miete hatte. Jetzt sind wir zu fünft. Das kann doch nicht aufgehen. Klar habe ich lange mit gearbeitet und es ging gut auf. Wir haben gut gelebt. Aber die Behinderung meiner. Tochter und meine Krankheit machen das Arbeiten nicht mehr möglich.
Das Berechnen von Alimenten ist eine komplizierte und aufwändige Sache und abhängig von etlichen Faktoren. Will heissen: Ohne alle Details zu kennen, ist es uns leider nicht möglich dir auf deine Fragen konkrete Antworten zu liefern. Wieviel der Sohn an Geld effektiv monatlich in der Lehre braucht ist ebenfalls abhängig von vielem (Wohnt er noch zuhause? Pendelt er? Was für Essensmöglichkeiten hat er? etc.). Ausserdem ist die Höhe dieses Betrags (Alimente) ja im Scheidungsurteil bzw. Vertrag festgelegt worden.
Wie bereits erwähnt: Gesetzlich gilt, dass Eltern ihre Kinder mindestens bis zum 18. Lebensjahr finanziell unterstützen müssen, oder, falls das Kind bis dahin seine Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hat und es für die Eltern zumutbar ist, so lange, bis es die Erstausbildung in der Tasche hat.
Ob dein Mann nun die Höhe des Unterhalts ab dem 18. Geburtstag des Sohnes mit dem Sohn ausmachen kann, können wir nicht sagen, ohne dass wir das Urteil, respektive den durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigten Vertrag, kennen. Am besten schaut Ihr darin nach, wie der Unterhalt geregelt wird. (Art. 277 Abs. 2 ZGB).
Um herauszufinden, ob sich die Alimente des Vaters aufgrund seiner aktuellen Situation verändern, müsste er seine finanzielle Situation mit einem Anwalt besprechen. Evtl. kann auch die KESB in Eurer Region weiterhelfen. Und falls diese Berechnung darauf hindeutet, dass die Alimente herabzusetzen sind, kann dein Mann, wie bereits oben erwähnt, einen Antrag ans Gericht stellen, den Unterhaltsbeitrag wegen Veränderungen der Leistungsfähigkeit zu vermindern. Über eine Anpassung der Alimente würde dann das Gericht entscheiden.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Sohn aus eigenen Stücken auf einen Teil der Alimente des Vaters verzichtet. Aber: Die Ex-Frau deines Mannes, könnte evtl. dagegen vorgehen, indem sie sich auf Art. 285 Abs.1 ZGB beruft.
Oder dein Mann sucht mit seiner Ex-Frau und dem Sohn das Gespräch und sie suchen nach einer gemeinsamen Lösung. Je nach Situation, beispielsweise wenn sie gut verdient, kann es ja sein, dass sie einlenkt und einen Teil der Kosten für den Sohn übernimmt.
Ansonsten wird er wohl nicht darum herum kommen, einen Antrag ans Gericht zu stellen (Art. 286, Abs. 2 ZGB).
Liebe Grüsse
Kim von "Die DAS für Sie"
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