Besuchsrecht & Alimente

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Besuchsrecht & Alimente

Beitragvon arkina » 18.02.2014, 13:00

Hallo liebes DAS -Team
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bin Mutter einer 5-jähirgen und werde mich bald vom Kindsvater trennen (nicht verheiratet). Wir haben die von der Vormundschaft benötigte Vereinbarung inkl. finanzieller Abrechnung. Nach dieser müsste er mir rund 1'800 CHF für das Kind bezahlen. Wie hängt das mit der Besuchsregelung zusammen. Wenn er die Kleine mehr als "nur" von Sa auf So nimmt, muss er dann weniger bezahlen? Wie wird die Quote dazu berechnet? Vorderhand ist pro Woche zwischen 2 und 4 übernachtungen vorgesehen, je nach dem ob das Wochenende dazu kommt.

Herzlichen Dank für eure Nachricht.
arkina
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Re: Besuchsrecht & Alimente

Beitragvon JUSTIS » 18.02.2014, 16:45

Hallo liebes DAS -Team

Hallo arkina

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bin Mutter einer 5-jähirgen und werde mich bald vom Kindsvater trennen (nicht verheiratet). Wir haben die von der Vormundschaft benötigte Vereinbarung inkl. finanzieller Abrechnung.

Handelt es sich hier um einen Unterhaltsvertrag, eine durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde genehmigte Besuchsrechtsregelung oder gar um beides?

Nach dieser müsste er mir rund 1'800 CHF für das Kind bezahlen. Wie hängt das mit der Besuchsregelung zusammen. Wenn er die Kleine mehr als "nur" von Sa auf So nimmt, muss er dann weniger bezahlen? Wie wird die Quote dazu berechnet? Vorderhand ist pro Woche zwischen 2 und 4 übernachtungen vorgesehen, je nach dem ob das Wochenende dazu kommt.

Im Prinzip gilt: Sobald die Vereinbarung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) genehmigt ist, gilt diese Regelung als verbindlich (Art. 287 ZGB). Wenn ich dich richtig verstanden habe, wird darin auch das Besuchsrecht geregelt. Falls sich jetzt der Vater mehr um die Kleine kümmert als im Dokument abgemacht, müsste er die Vereinbarung anfechten. Solange er dies nicht tut, gilt weiterhin die Zahlung von CHF 1‘800.

Da wir aber eure Vereinbarung nicht kennen, können wir dir leider keine verbindliche Auskunft geben. Wir raten dir daher, nochmals bei der für euch zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nachzufragen. Die können dir die Situation genau erklären.


Herzlichen Dank für eure Nachricht.
arkina

Gerne geschehen! Wir hoffen, dass wir dich einen Schritt weiter gebracht haben.

Liebe Grüsse
Karin von „Die DAS für Sie“
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