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Herzlich Willkommen in der Elternplanet Online Erziehungsberatung • Thema anzeigen - Mutterschaft & Lohnfortzahlung

Mutterschaft & Lohnfortzahlung

Stellt hier eure rechtlichen Fragen rund ums Thema Kindererziehung und Elterndasein. Beantwortet werden sie von den Mitarbeiterinnen der JUSTIS Rechtsschutzversicherung. Verständlich, kostenlos und natürlich juristisch korrekt.

Mutterschaft & Lohnfortzahlung

Beitragvon foesi81 » 20.12.2013, 17:48

Hallo Liebe Leute

Ich hoffe ich bin hier richtig und darf auch eine Frage stellen, welche nicht direkt mit der Kinderreziehung zu tun hat.

Meine Frau Arbeitet im Kanton Bern im Detailhandel (90% Pensum, 7 Dienstjahre). Sie untersteht dem Normalarbeitsvertrag (NAV) ( ) Detailhandel und hat aber zu Ihrem Arbeitsvertrag einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag (nachfolgend EA genannt) erhalten.

Während der Schwangerschaft war sie die letzten vier Wochen zu 100% Krank geschrieben. Vorher war sie sechs Wochen zu 50% Arbeitsunfähig geschrieben, da sie während der Arbeit den ganzen Tag nur stehen konnte.

Ihr Chef hat nun vom ersten Krankheitstag an ihren Lohn gekürzt, 50% Voller Lohn, und von 50% des Lohnes nur 80%, später einfach 80% des Lohens.
Auf diversen Seiten im Internet ist nun zu lesen, dass dies nicht ganz berechtigt sei. Schliesslich wird Ihr auch jeweils 0.72% des Lohnes als Krankentaggeld abgezogen.
Ende November ist nun unser Sonnenschein zur Welt gekommen. Somit beginnt natürlich der Muterschaftsurlaub. Nun ist aber Ihr Chef der Meinung das wir selber für die Mutterschaftentschädugung schauen müssen und er die Lohnzahlung einstellen kann. Gemäss Art 30 Abs 2 des NAV hat der Arbeitgeber aber währens 16 Wochen den vollen Bruttolohn zu entrichten.

Im EA steht unter "Lohn bei Scheangerschaft / Mutterschaft:"
"Bei Mutterschaft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäss Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) vom 25.9.1952
Wird durch ein Arzt di Arbeitsunfähigkeit vor der Niederkunft attestiert, wird gegenüber der Versicherung mit einem Arztzeugnis die Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankentaggeld geltend gemacht, werlcher spätestens mit der Niederkunft wieder endet."

Im EOG wiederum steht, dass die Frau nur 80% des vorangehenden Lohnes in Form von Taggeldern erhält.
zudem ist noch die Frage, wie sich der vorangehende durchschnittliche Lohn berechnet, da der Chef ihn ja bereits vor der Niederkunft gekürzt hat.
Vor lauter Artikeln weiss ich nicht mehr was jetzt richtig ist. Wenn wir mit dem Chef sprechen, möchten wir vorbereitet sein und Gesetzlich "à Jour".

Kannmir jemand helfen und sagen was jetzt der richtige Weg ist? Vielleicht macht aber der Chef der Frau auch alles richtig...

Ich bedanke mich schon jetzt ganz Herzlich für die Antwort(en) und wünsche allen wunderschöne Festtage!
Liebe Grüsse foesi81
foesi81
 
Beiträge: 1
Registriert: 20.12.2013, 17:18

Re: Mutterschaft & Lohnfortzahlung

Beitragvon JUSTIS » 23.12.2013, 21:13

Hallo Liebe Leute

Ich hoffe ich bin hier richtig und darf auch eine Frage stellen, welche nicht direkt mit der Kinderreziehung zu tun hat.

Hallo

Klar, du bist bei uns genau richtig mit deiner Frage. Erstmals herzlichen Glückwunsch zu Eurem kleinen Sonnenschein. Und gleich als zweites: Gut, dass du dich bezüglich der Lohnfortzahlung im Falle deiner Frau informierst. Da scheint nämlich, unseres Erachtens, einiges nicht mit rechten Dingen zu zu gehen.


Meine Frau Arbeitet im Kanton Bern im Detailhandel (90% Pensum, 7 Dienstjahre). Sie untersteht dem Normalarbeitsvertrag (NAV) ( http://www.sta.be.ch/belex/d/BAG-pdf/BAG_06-128.pdf) Detailhandel und hat aber zu Ihrem Arbeitsvertrag einen schriftlichen Einzelarbeitsvertrag (nachfolgend EA genannt) erhalten.

Während der Schwangerschaft war sie die letzten vier Wochen zu 100% Krank geschrieben. Vorher war sie sechs Wochen zu 50% Arbeitsunfähig geschrieben, da sie während der Arbeit den ganzen Tag nur stehen konnte.

Ihr Chef hat nun vom ersten Krankheitstag an ihren Lohn gekürzt, 50% Voller Lohn, und von 50% des Lohnes nur 80%, später einfach 80% des Lohens.
Auf diversen Seiten im Internet ist nun zu lesen, dass dies nicht ganz berechtigt sei. Schliesslich wird Ihr auch jeweils 0.72% des Lohnes als Krankentaggeld abgezogen.

Du schreibst, deine Frau arbeitet seit sieben Jahren dort. Gemäss Artikel 29 Abs. 3c und Art. 30 Abs. 1 des Normalarbeitsvertrages (NAV) hat sie aufgrund ihrer sieben Dienstjahre somit einen Anspruch auf den ganzen Lohn (100% Lohnfortzahlung) während drei Monaten. Da sie insgesamt zweieinhalb Monate krank war, die drei Monate also noch nicht ganz um waren, erhält sie somit während ihrer krankheitsbedingten Abwesenheit 100% des Bruttolohnes (natürlich auf Ihr 90%- Pensum bezogen).

Ende November ist nun unser Sonnenschein zur Welt gekommen. Somit beginnt natürlich der Muterschaftsurlaub. Nun ist aber Ihr Chef der Meinung das wir selber für die Mutterschaftentschädugung schauen müssen und er die Lohnzahlung einstellen kann. Gemäss Art 30 Abs 2 des NAV hat der Arbeitgeber aber währens 16 Wochen den vollen Bruttolohn zu entrichten.

Im EA steht unter "Lohn bei Scheangerschaft / Mutterschaft:"
"Bei Mutterschaft hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf Lohnfortzahlung gemäss Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) vom 25.9.1952
Wird durch ein Arzt di Arbeitsunfähigkeit vor der Niederkunft attestiert, wird gegenüber der Versicherung mit einem Arztzeugnis die Arbeitsunfähigkeit und der Anspruch auf Krankentaggeld geltend gemacht, werlcher spätestens mit der Niederkunft wieder endet."

Im EOG wiederum steht, dass die Frau nur 80% des vorangehenden Lohnes in Form von Taggeldern erhält.
zudem ist noch die Frage, wie sich der vorangehende durchschnittliche Lohn berechnet, da der Chef ihn ja bereits vor der Niederkunft gekürzt hat.

Dass deine Frau Anspruch auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub hat, steht in Art. 22 NAV. Dann wird’s etwas komplizierter: Art. 30 Abs. 2 des NAV besagt, dass der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin ab dem Zeitpunkt der Geburt während 16 Wochen den vollen ordentlichen Bruttolohn zu entrichten hat. Jetzt schreibst du aber, dass deine Frau nebst NAV auch einen Einzelarbeitsvertrag (EA) hat. Dieser verweist auf das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Und in diesem steht, dass deine Frau während ihres Mutterschaftsurlaubs 80% ihres Bruttolohnes erhält.

Vor lauter Artikeln weiss ich nicht mehr was jetzt richtig ist. Wenn wir mit dem Chef sprechen, möchten wir vorbereitet sein und Gesetzlich "à Jour".

Kannmir jemand helfen und sagen was jetzt der richtige Weg ist? Vielleicht macht aber der Chef der Frau auch alles richtig...

Zusammenfassend gesagt gilt: Deine Frau hatte, während ihrer zweieinhalb Monate krankheitsbedingter Abwesenheit vor der Geburt, Anrecht auf den vollen Lohn (also 100 Prozent von ihrem 90% Lohn). Jetzt, während des Mutterschaftsurlaubs, hat sie 16 Wochen lang Anspruch auf 80% ihres Lohnes (80% von Ihrem 90% Lohn).

Unser Rat: Sprecht mit ihrem Chef. Sagt ihm, dass Ihr Euch über die Rechtslage informiert habt, die Berechnungen so gesetzlich nicht stimmen können (Verweis auf entsprechende Artikel) und er diese bitte noch einmal überprüfen soll. Will er nicht darauf eingehen, dann wendet Euch an die zuständige Schlichtungsbehörde. In Eurem Fall (Kanton Bern) ist das die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland:


Ich bedanke mich schon jetzt ganz Herzlich für die Antwort(en) und wünsche allen wunderschöne Festtage!
Liebe Grüsse foesi81

Wir wünschen Euch ebenfalls frohe Festtage und einen guten Rutsch. Und verabschieden uns in die Weihnachts-/Neujahrspause. Ab dem 6. Januar sind wir wieder für Euch da.

Liebe Grüsse

Kim von „Die DAS für Sie“
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