Alimente zahlen nach Abbruch

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Alimente zahlen nach Abbruch

Beitragvon stabea » 16.08.2013, 22:37

Hallo Miteinander

Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Anliegen behilflich sein. Ich möchte kurz schildern: Ich Vater, seit 13 Jahren geschieden, habe einen Sohn, wird im Nov. 21. Er hat ganz normal nach der Schule eine Lehre begonnen. Nach einem Jahr hatte er das Gefühl, er müsste nicht mehr zur Schule und könne sich auch sonst ein paar schöne Tage machen. Folge, man hat ihn aus der lehre geworfen. wir eltern ( ich jedesmal angefahren aus 120km entfernung) krochen ein paar mal fast vor dem lehrmeister und haben ihn angefleht, ihm nochmals eine chance zu geben. Ok, scheinbar sind wir gut gekrochen und er bekam nochmals eine chance. nach etwa einem weiteren jahr, nach bestandener autoprüfung und besserem Verhalten (ach ja, ich habe ihn auch noch aufs gericht begleitet, als er gesetzliche probleme hatte) bin ich mit ihm in der halben schweiz rumgefahren und habe ihm schliesslich ein Auto gekauft. Natürlich einen Golf :). Kaum hatte er die Karre unterm hintern, habe ich nichts mehr von ihm gehört. Ausser, dass er selbst die Lehre hingschmissen hat. Danach funkstille. Trotz SMS von mir, keine Antworten, danach habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt, ich wusste ja nicht mal wohin damit, da er auch von zuhause ausgezogen war, meine gratulation auf den 20. keine Reaktion....dies alles ist nun fast zwei Jahre her.... und siehe da, es flattert ein eingeschriebener Brief ins haus.
Ja, er ist von ihm... er spricht mich mit vornamen an, fordert mich auf, ihm doch bitte die ihm zustehenden Alimente zu überweisen (ach ja, nach seinem timing hätte ich gerade mal 10 Tage Zeit gehabt), da er sich nun doch entschiden hat die lehre noch zu beenden...

kann es wirklich sein, dass ma in so einer situation einfach nur zahlen muss? es heisst ja nicht, dass ich ihn bei seinem vorhaben nicht unterstützen würde. ich habe aber seit 7 jahren auch wieder eine familie und bin wieder ziemlich frisch verheiratet und müsste mich dur ch diese neue situation auch wieder neu organisieren.

kennt jemanden gesetzliche grundlagen hierfür?
oder für gute tipps zum Verhalten bin auch auch äusserst dankbar.
herzlichen dank
stabea
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Re: Alimente zahlen nach Abbruch

Beitragvon JUSTIS » 19.08.2013, 15:36

Hallo Miteinander

Vielleicht kann mir jemand bei folgendem Anliegen behilflich sein. Ich möchte kurz schildern: Ich Vater, seit 13 Jahren geschieden, habe einen Sohn, wird im Nov. 21. Er hat ganz normal nach der Schule eine Lehre begonnen. Nach einem Jahr hatte er das Gefühl, er müsste nicht mehr zur Schule und könne sich auch sonst ein paar schöne Tage machen. Folge, man hat ihn aus der lehre geworfen. wir eltern ( ich jedesmal angefahren aus 120km entfernung) krochen ein paar mal fast vor dem lehrmeister und haben ihn angefleht, ihm nochmals eine chance zu geben. Ok, scheinbar sind wir gut gekrochen und er bekam nochmals eine chance. nach etwa einem weiteren jahr, nach bestandener autoprüfung und besserem Verhalten (ach ja, ich habe ihn auch noch aufs gericht begleitet, als er gesetzliche probleme hatte) bin ich mit ihm in der halben schweiz rumgefahren und habe ihm schliesslich ein Auto gekauft. Natürlich einen Golf . Kaum hatte er die Karre unterm hintern, habe ich nichts mehr von ihm gehört. Ausser, dass er selbst die Lehre hingschmissen hat. Danach funkstille. Trotz SMS von mir, keine Antworten, danach habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt, ich wusste ja nicht mal wohin damit, da er auch von zuhause ausgezogen war, meine gratulation auf den 20. keine Reaktion....dies alles ist nun fast zwei Jahre her.... und siehe da, es flattert ein eingeschriebener Brief ins haus.
Ja, er ist von ihm... er spricht mich mit vornamen an, fordert mich auf, ihm doch bitte die ihm zustehenden Alimente zu überweisen (ach ja, nach seinem timing hätte ich gerade mal 10 Tage Zeit gehabt), da er sich nun doch entschiden hat die lehre noch zu beenden...

kann es wirklich sein, dass ma in so einer situation einfach nur zahlen muss?

Hallo

Per Gesetz sind Eltern grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes unterhaltspflichtig. Hat es danach noch keine angemessene Ausbildung, so haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden darf, für seinen Unterhalt aufzukommen bis eine entsprechende Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen werden kann (Art. 277 Abs. 2 ZGB).

Um zu definieren, ob die Umstände zumutbar sind, schaut das Gericht aber nicht nur die finanziellen Verhältnisse der Eltern an, sondern auch die Beziehung zwischen Eltern und Kind. Konkret heisst das: Die Beziehung, die du und dein Sohn, jetzt nach seiner Volljährigkeit pflegen, ist bei der Beurteilung, ob du weiterhin und in welchem Masse du für ihn aufkommen musst, ebenfalls zu berücksichtigen.

Das Gesetz besagt ausserdem, dass der Unterhalt nach Erreichen der Volljährigkeit nicht mehr voraussetzungslos geschuldet ist. Das heisst, massgebend sind auch die Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit deines Sohnes bei der Ausbildung, welche ja, wie du beschreibst, nicht wirklich gegeben waren, nachdem er die Ausbildung bereits nach dem ersten Lehrjahr fast, und einige Zeit später effektiv, abgebrochen hat.

Zudem müsste auch die Höhe des Eigenverdiensts deines Sohnes bei der Berechnung des Unterhalts mitberücksichtigt werden, soweit er über ein Einkommen verfügt.

Mit den Argumenten, dass dein Sohn erstens den Kontakt mit dir und zweitens die Lehre abgebrochen hat, hast du somit eine gute Verhandlungsbasis vor deinem Sohn, oder falls notwendig vor Gericht. Dies zeigt beispielsweise ein Bundesgerichtsentscheid (BGE 129 III 375, siehe E 4.2) über einen ähnlichen Fall. Hier entschied das Gericht, dass der Vater nicht zu einer blossen Zahlstelle degradiert werden darf, wenn die über 20-jährige Tochter den Kontakt zu ihm verweigert. Den Bundesgerichtsentscheid findest du unter http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... direct.htm (suche nach BGE 129 III 375)


es heisst ja nicht, dass ich ihn bei seinem vorhaben nicht unterstützen würde. ich habe aber seit 7 jahren auch wieder eine familie und bin wieder ziemlich frisch verheiratet und müsste mich durch diese neue situation auch wieder neu organisieren.

kennt jemanden gesetzliche grundlagen hierfür? Als gesetzliche Grundlagen können wir dir Art. 276 und 277 ZGB nennen.

oder für gute tipps zum Verhalten bin auch auch äusserst dankbar. Wir raten dir den Kontakt mit deinem Sohn zu suchen. Erkläre ihm, dass du gerne bereit bist, ihn im Rahmen deiner Möglichkeiten zu unterstützen, aber von ihm auch ein Minimum an Kontakt erwartest. Zeigt er sich stur und schafft Ihr es nicht, Euch auf einen Betrag zu einigen, kann er den Unterhalt vor Gericht einklagen. Da hast du jedoch gute Chancen, dass du aufgrund der Situation keinen oder zumindest nicht den kompletten Unterhaltsbeitrag leisten musst, da dein Sohn den Kontakt mit dir verweigert und seine Ensthaftigkeit, seine Ausbildung weiterzuverfolgen unter Umständen angezweifelt werden kann.

herzlichen dank
stabea

Gern geschehen :). Wir hoffen unsere Antwort hilft dir weiter. Ansonsten melde dich gerne wieder.

Herzliche Grüsse

Kim von „Die DAS für Sie“
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Re: Alimente zahlen nach Abbruch

Beitragvon patchie » 20.08.2013, 07:15

Abgesehen vom rechtlichen Aspekt würde ich dir empfehlen, nicht nur die finanzielle Seite dieser Sache zu beachten.
Für dich als Vater und ihn als Sohn hat eure Beziehung einen grossen Einfluss auf eure jeweilige Lebensqualität. Vor allem auch langfristig.

Deshalb würde ich mich von der Vorgehensweise deines Sohnes distanzieren, ihm aber gleichzeitig ein Angebot machen. Nur ist dieses natürlich an Bedingungen geknüpft. Du hast Respekt und Anstand verdient. Du hast - wie du beschrieben hast - schon sehr viel für ihn und seine berufliche Zukunft getan. Die Ausbildung zu packen ist seine Sache. Und wenn er das jetzt wirklich will, würde ich ihn dabei unterstützen. Aber eben, nur so lange, wie er dabei bleibt. Und dafür brauchst du messbare Informationen, ob er daran bleibt.

Schlussendlich bin ich überzeugt, dass du deinen Sohn als Vater liebst und ihm ein glückliches Leben wünschst. Das wirkt sich ja auch auf dein Glück aus. Gerade dies macht es ja oft so schwierig. Ich wünsche euch beiden die Bereitschaft, neue Lösungen miteinander anzugehen.
patchie
 
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